הַנּוֹטֵעַ לִסְיָג וּלְקוֹרוֹת, פָּטוּר מִן הָעָרְלָה. רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, אֲפִלּוּ אָמַר הַפְּנִימִי לְמַאֲכָל וְהַחִיצוֹן לִסְיָג, הַפְּנִימִי חַיָּב, וְהַחִיצוֹן פָּטוּר: Wenn man Bäume als Hecke oder zur Holznutzung anpflanzt, ist man nicht zur ערלה verpflichtet. R. Jose sagt: Selbst wenn Einer1 Bei einem und demselben Baume. ausdrücklich den innern Teil zum Genusse und den äussern zur Hecke bestimmt, ist nur jener pflichtig, dieser aber frei.
עֵת שֶׁבָּאוּ אֲבוֹתֵינוּ לָאָרֶץ, מָצְאוּ נָטוּעַ, פָּטוּר. נָטְעוּ, אַף עַל פִּי שֶׁלֹּא כִבְּשׁוּ, חַיָּב. הַנּוֹטֵעַ לָרַבִּים, חַיָּב. רַבִּי יְהוּדָה פּוֹטֵר. הַנּוֹטֵעַ בִּרְשׁוּת הָרַבִּים, וְהַנָּכְרִי שֶׁנָּטַע, וְהַגַּזְלָן שֶׁנָּטַע, וְהַנּוֹטֵעַ בִּסְפִינָה, וְהָעוֹלֶה מֵאֵלָיו, חַיָּב בָּעָרְלָה: Zur Zeit als unsere Vorfahren ins Land kamen, war der bereits gepflanzt vorgefundene Baum frei; aber den man pflanzte, selbst ehe das Land ganz erobert worden, war pflichtig. Wenn Jemand2 Im eignen Felde einen Baum. zum Genüsse für Jedermann pflanzt, muss er ערלה dabei beachten. R. Jehudah erklärt ihn davon frei. Was man auf einem freien Platz gepflanzt, was ein Götzendiener, oder ein unrechtmässiger Besitzer gepflanzt hat, was man in einem Schiffe3 Nämlich entweder in einem durchlöcherten, hölzernen Kahn, oder in einem von Tonerde. gepflanzt hat, und was4 Im Felde eines Eigentümers. von selbst wächst, unterliegt alles der ערלה.
אִילָן שֶׁנֶּעֱקַר וְהַסֶּלַע עִמּוֹ, שְׁטָפוֹ נָהָר וְהַסֶּלַע עִמּוֹ, אִם יָכוֹל לִחְיוֹת, פָּטוּר, וְאִם לָאו, חַיָּב. נֶעֱקַר הַסֶּלַע מִצִּדּוֹ, אוֹ שֶׁזִּעְזְעַתּוּ הַמַּחֲרֵשָׁה, אוֹ שֶׁזִּעְזְעוֹ וַעֲשָׂאוֹ כְעָפָר, אִם יָכוֹל לִחְיוֹת, פָּטוּר, וְאִם לָאו, חַיָּב: Wenn ein Baum5 Der bereits die Zeit der ערלה zurückgelegt hatte. mit seinem festen Wurzelboden fortgerissen oder durch einen Strom fortgeschwemmt wurde, so ist er, wenn er so aus seinem Wurzelboden weiter wachsen könnte, frei; wo nickt, so ist an ihm ערלה zu beobachten. Ist nur der Wurzelboden fortgerissen, oder hat die Pflugschar den Baum erschüttert, oder hat man ihn sonst locker geschüttelt und wieder mit Erde bedeckt, so ist er, wenn er in dem Zustande hätte weiter wachsen können, frei; wo nicht, ist ערלה an ihm zu beobachten.
אִילָן שֶׁנֶּעֱקַר וְנִשְׁתַּיֵּר בּוֹ שֹׁרֶשׁ, פָּטוּר. וְכַמָּה יְהֵא הַשֹּׁרֶשׁ, רַבָּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר מִשּׁוּם רַבִּי אֶלְעָזָר בֶּן יְהוּדָה אִישׁ בַּרְתּוֹתָא, כְּמַחַט שֶׁל מִתּוּן: Ein Baum, der ausgerissen wurde, ist frei, wenn nur eine Wurzel davon fest bleibt. Wie stark muss diese Wurzel sein? Rabban Simeon ben Gamliel sagt, im Namen des R. Elieser ben Jehudah aus Bartota: So stark wie die Spitze am Webebaum6 Andere verstehen darunter den Weberhaken zum Glätten des Aufzugs beim Webestuhl..
אִילָן שֶׁנֶּעֱקַר וּבוֹ בְרֵכָה, וְהוּא חָיֶּה מִמֶּנָּה, חָזְרָה הַזְּקֵנָה לִהְיוֹת כַּבְּרֵכָה. הִבְרִיכָהּ שָׁנָה אַחַר שָׁנָה, וְנִפְסְקָה, מוֹנֶה מִשָּׁעָה שֶׁנִּפְסְקָה. סִפּוּק הַגְּפָנִים, וְסִפּוּק עַל גַּבֵּי סִפּוּק, אַף עַל פִּי שֶׁהִבְרִיכָן בָּאָרֶץ, מֻתָּר. רַבִּי מֵאִיר אוֹמֵר, מָקוֹם שֶׁכֹּחָהּ יָפֶה, מֻתָּר, וְמָקוֹם שֶׁכֹּחָהּ רָע, אָסוּר. וְכֵן בְּרֵכָה שֶׁנִּפְסְקָה וְהִיא מְלֵאָה פֵרוֹת, אִם הוֹסִיף בְּמָאתַיִם, אָסוּר: Wenn ein Baum ausgerissen wurde, aber einen Ableger hat, von welchem er nunmehr Säfte zieht, so wird der alte Baum gleich dem Ableger7 Und nach diesem gerechnet.. Macht man Ableger von Jahr zu Jahr8 Immer einen neuen aus dem vorigen Ableger., und der erste wird abgerissen, so zählt man9 Die drei Jahre. vom Augenblicke des Losreissens für alle. Die Durchziehung der Reben durch einander10 Eine Art von Impfung der Reben, ohne dass sie abgeschnitten werden. und wiederholte Durchziehung, selbst wenn man die durchgezogenen Reben unter der Erde ablegt, ist nicht einer abermaligen ערלה unterworfen. R. Meïr sagt: Nur wenn die Reben auf den Ableger ihren Einfluss zeigen, wenn dies nicht aber der Fall ist, so ist ערלה dabei zu beobachten. Ferner, wenn ein Ableger, der abgerissen worden und voller Früchte hing, um ein Zweihundertstel zugenommen hat, so ist dessen Frucht als ערלה anzusehen.
נְטִיעָה שֶׁל עָרְלָה וְשֶׁל כִּלְאֵי הַכֶּרֶם שֶׁנִּתְעָרְבוּ בִנְטִיעוֹת, הֲרֵי זֶה לֹא יִלְקֹט. וְאִם לָקַט, יַעֲלֶה בְאֶחָד וּמָאתַיִם, וּבִלְבַד שֶׁלֹּא יִתְכַּוֵּן לִלְקֹט. רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, אַף יִתְכַּוֵּן לִלְקֹט וְיַעֲלֶה בְאֶחָד וּמָאתָיִם: Wenn eine Pflanzung, die ערלה ist, oder die כלאים am Weinberge war, mit andern Pflanzungen vermengt wurde11 So, dass man sie nicht kennt., so darf man die Früchte nicht sammeln, und wenn es geschehen ist, so gehen sie unter zweihundert und einem auf, vorausgesetzt, dass man nicht absichtlich dazu sammelt. R. Jose sagt: Man darf auch absichtlich sammeln, damit es in zweihundert und einem aufgehe.
הֶעָלִים, וְהַלּוּלָבִים, וּמֵי גְּפָנִים, וּסְמָדַר, מֻתָּרִים בָּעָרְלָה וּבָרְבָעִי וּבַנָּזִיר, וַאֲסוּרִים בָּאֲשֵׁרָה. רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, הַסְּמָדַר אָסוּר, מִפְּנֵי שֶׁהוּא פְּרִי. רַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, הַמַּעֲמִיד בִּשְׂרָף הָעָרְלָה, אָסוּר. אָמַר רַבִּי יְהוֹשֻׁעַ, שָׁמַעְתִּי בְּפֵרוּשׁ, שֶׁהַמַּעֲמִיד בִּשְׂרָף הֶעָלִים וּבִשְׂרָף הָעִקָּרִים, מֻתָּר, בִּשְׂרָף הַפַּגִּים, אָסוּר, מִפְּנֵי שֶׁהֵם פְּרִי: Blätter und Knospen12 Oder Triebe., das Wasser der Rebe und die Blüte sind in der ערלה - Zeit erlaubt und im vierten Jahre13 Ausserhalb Jerusalems zu geniessen. und selbst dem Entaltsamen14 Dem נזיר, dem der Wein verboten ist. gestattet; dagegen vom Baum im Götzenhaine15 Der angebetet wird., verboten. R. Jose sagt: die Blüte ist verboten, da sie die Frucht ist. — R. Elieser sagt: Wenn Jemand Milch durch Baumsaft von ערלה austellt16 Um Käse zu bereiten., so ist diese unerlaubt. Dagegen sagt R. Josua: Ich habe ausdrücklich gehört: Wenn man sie mit Blättersaft, oder mit dem Saft der Wurzel austellt, ist sie erlaubt; wenn aber mit dem der frühzeitigen Frucht, so ist sie verboten, weil dies Frucht ist.
עַנְקוֹקְלוֹת, וְהַחַרְצַנִּים, וְהַזַּגִּים, וְהַתֶּמֶד שֶׁלָּהֶם, קְלִפֵּי רִמּוֹן וְהַנֵּץ שֶׁלּוֹ, קְלִפֵּי אֱגוֹזִים, וְהַגַּרְעִינִים, אֲסוּרִים בָּעָרְלָה, וּבָאֲשֵׁרָה, וּבַנָּזִיר, וּמֻתָּרִין בָּרְבָעִי. וְהַנּוֹבְלוֹת, כֻּלָּן אֲסוּרוֹת: Unreif bleibende Trauben17 Die durch scharfen Wind ihr Wachstum verloren haben., Kerne und Hülsen, so wie der Lauer daraus, die Schalen und Blüten des Granatapfels, die Schalen der Nüsse und sonstige Fruchtkerne sind in der ערלה unerlaubt; so auch die vom Götzenhaine, und der Entaltsame darf erstere nicht geniessen; aber im vierten Jahre sind sie18 Auch ausserhalb Jerusalems. erlaubt. Abfallende Früchte sind bei allen diesen unerlaubt.
רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, נוֹטְעִין יִחוּר שֶׁל עָרְלָה, וְאֵין נוֹטְעִין אֱגוֹז שֶׁל עָרְלָה, מִפְּנֵי שֶׁהוּא פְּרִי. וְאֵין מַרְכִּיבִין בְּכַפְנִיּוֹת שֶׁל עָרְלָה: R. Jose sagt: Einen Zweig von ערלה darf man verpflanzen, aber nicht eine Nuss von ערלה einlegen, weil dies eine Frucht ist; auch darf man keinen Zweig mit unreifen Datteln von ערלה einpfropfen.